Bauaufsichtliche Zulassung

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, abgekürzt als „abZ“, ist ein Prüfungsverfahren, das immer dann zum Einsatz kommt, wenn Produkte, die am Bau verwendet werden, nicht genormt sind. In solchen Fällen soll eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sicherstellen, dass die Teile ihren Zweck erfüllen und bei korrekter Installation keine Gefahr darstellen – zum Beispiel, weil Terrassenelemente ein bestimmtes Gewicht nicht tragen oder Produkte für den Außenbereich nicht ausreichend witterungsbeständig sind.

Gut zu wissen: Neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) gibt es auch die so genannte Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG), bei der das korrekte Zusammenfügen der Bauteile im Mittelpunkt steht. In der Regel sind Zulassungen abZ/aBG-Kombibescheide, abZ und aBG können aber auch einzeln erteilt werden.

Wer erteilt die abZ in Deutschland?

Zuständig für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mit Sitz in Berlin. Seine internen Expertinnen und Experten arbeiten mit über 500 Sachverständigen aus unterschiedlichen Disziplinen der Baubranche zusammen und führen neben deutschlandweit gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) auch europaweit anerkannte Europäische Technische Bewertungen (ETA, European Technical Assessment) durch.

Wer kümmert sich um die Zulassung?

In der Regel stellt der Hersteller den Antrag auf Zulassung seines Produkts. Nach erfolgreicher allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung darf er das Ü-Zeichen auf sein Produkt aufbringen. Vermarktet der Hersteller sein Produkt europaweit und hat eine ETA beantragt, tragen seine Produkte die CE-Kennzeichnung. So weiß die Branche – egal ob Bauherr, Architekt oder Behörde – dass es sich um ein geprüftes und damit sicheres Produkt handelt.


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Perfekt für Anbaubalkone: das tragende Bodendielensystem Terrace+ von Deceuninck mit abZ

Wann brauche ich eine bauaufsichtliche Zulassung?

Laut DIBt ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung notwendig, wenn es für die Beschaffenheit und Verwendung eines Bauprodukts (noch) keine DIN-Norm oder ähnliche allgemein anerkannte Regel der Technik gibt. Diese Notwendigkeit hat sich das Deutsche Institut für Bautechnik nicht selbst ausgedacht. Sie stammt aus der deutsche Musterbauordnung (MBO), auf der auch die Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslands basiert. Das Gesetz unterscheidet demnach zwischen „geregelten Bauprodukten“ und „nicht geregelten Bauprodukten“. Fallen Baustoffe in die zweite Kategorie ist eine DIBt-Zulassung erforderlich.

Wie läuft eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ab?

  • Zuerst stellt der Hersteller einen Antrag beim DIBt.
  • Das DIBt prüft die Unterlagen und legt fest, welche Prüfungen und Nachweise für das jeweilige Produkt bzw. die Bauart notwendig sind.
  • Der Hersteller veranlasst die Prüfungen und übermittelt die Ergebnisse ans DIBt.
  • Sind alle Ergebnisse zufriedenstellend, erhält der Hersteller sein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis bzw. seine allgemeine Bauartgenehmigung. Beides gilt zunächst für fünf Jahre.

Welche Produkte benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung?

Wie bereits zuvor erwähnt, sieht die deutsche Musterbauordnung immer dann eine gesonderte Baustoffzulassung vor, wenn ein Produkt in die Gruppe der „nicht geregelten Baustoffe“ fällt. In dem Fall gibt es nämlich weder langjährige Erfahrungswerte noch branchenweit anerkannte Regeln der Technik oder gar offizielle Normen, die garantieren, dass die Verwendung des meist neuen und innovativen Produkts sicher ist. 

Über Baustoffe, die nach DIN-Norm zertifiziert wurden, müssen Sie sich keine Gedanken machen. Möchten Sie allerdings innovative Produkte wie das Dielen aus Holz-Kunststoff-Material (WPC) für Ihre freitragenden Balkone verwenden, achten Sie bei der Auswahl immer auf die entsprechenden Kennzeichnungen zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder allgemeinen Bauartgenehmigung (Ü oder CE).

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Bildquelle: wissenwiki.de

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